Regionalität

Öffentlich-rechtliche Institutionen sind bei der Beschaffung an das europäische Vergaberecht gebunden. Dabei stößt der Ansatz, Lebensmittel ausschließlich aus einer Region im Umkreis von 200 Kilometern zu beziehen, schnell an rechtliche Grenzen: Das Vergaberecht schließt eine solche Eingrenzung über die sogenannte Diskriminierungsklausel aus – eine zu enge geografische Festlegung gilt als wettbewerbsverzerrend.

Um dennoch regionale Strukturen zu stärken, bedarf es alternativer Spezifikationskriterien. Ein Beispiel: Die Art der Verpackung kann ein legitimer Ausschreibungsparameter sein. Wird etwa gefordert, dass kein frisches Fleisch in Kunststoffverpackung (z. B. vakuumiert) angeliefert wird, sondern offen oder in Mehrwegbehältern, verändert das die Bedingungen entscheidend. Allein durch geltende Hygienebestimmungen wird der mögliche Lieferradius dadurch stark eingeschränkt – und führt indirekt zu mehr Regionalität, ohne gegen das Vergaberecht zu verstoßen.